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   VGH Bayern, 23.01.2013 - 21 ZB 12.2249   

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https://dejure.org/2013,810
VGH Bayern, 23.01.2013 - 21 ZB 12.2249 (https://dejure.org/2013,810)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2013 - 21 ZB 12.2249 (https://dejure.org/2013,810)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 21 ZB 12.2249 (https://dejure.org/2013,810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf; Approbation; Apotheker; Unwürdigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2013 - 21 ZB 12.2249
    Ernstliche Zweifel sind dabei nur anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, d.h. wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in dem angefochtenen Urteil mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 124 Rn. 6 ff.).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2013 - 21 ZB 12.2249
    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt der Tatbestand der Unwürdigkeit nicht auf den zufälligen Umstand ab, inwieweit das zugrunde liegende Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37/01 - NJW 2003, 913).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2013 - 21 ZB 12.2249
    Ernstliche Zweifel sind dabei nur anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, d.h. wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in dem angefochtenen Urteil mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 124 Rn. 6 ff.).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2013 - 21 ZB 12.2249
    Denn die Gefahren, die mit dem Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit abgewendet werden sollen, müssen nicht in einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben bestimmter Patienten oder Kunden bestehen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2011 - 3 B 63/10 - NJW 2011, 1830).
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2013 - 21 ZB 12.2249
    Zum anderen kommt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Beurteilung der Voraussetzungen eines Approbationswiderrufs auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens, hier also des Bescheids vom 9. Februar 2010, an (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 18.8.2011 - 3 B 6/11 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufsunwürdigkeit; Abrechnungsbetrug;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2013 - 21 ZB 12.2249
    Das die Unwürdigkeit begründete Fehlverhalten muss auch keinen behandlungsrelevanten Aspekt aufweisen (BVerwG, B.v. 20.9.2012 - 3 B 7/12 - juris Rn. 5).
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